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Sicherheit für Ihre Heizungsanlage

Unsere Grafik zeigt Ihnen, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie an Ihrer Heizungsanlage treffen können. Natürlich unterstützen wir Sie gerne bei der Auswahl und Montage der Produkte.

Füllrohrverschluss

Ist Ihr Füllrohrverschluss noch abschließbar? Dieser sollte von außen durch ein Schloss gegen das Öffnen der Leitung durch Unbefugte abgesichert sein.

Grenzwertgeber

Funktioniert Ihr Grenzwertgeber noch sicher und zuverlässig?

Bei allen Tanks mit einem Gesamtvolumen über 1000 Liter ist ein Grenzwertgeber beziehungsweise eine Überfüllsicherung vorgeschrieben. Bei Modellen alter Bauart (vor 1984) ist die Schutzhülle um den Kaltleiter mit Bohrungen versehen, die durch Pilzwachstum verkleben können.

Grenzwertgeber alter Bauart entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen und müssen zur Vermeidung von Überfüllschäden ausgetauscht werden. Ebenso Modelle neuer Bauart, deren Kaltleiter nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Sekunden ansprechen. Damit ein sicheres Ansprechen innerhalb von zwei Sekunden gewährleistet ist, werden Grenzwertgeber heute nur noch mit funktionssicheren und geschlitzten Schutzhülsen angeboten.

Befüllrohr mit Befüllschutz

Warum das Befüllrohr umrüsten?

Zur Vermeidung oder Reduzierung von Schmutzaufwirbelungen beim Betanken, und der dadurch oft entstehenden Filter oder Brennerdrüsenverstopfungen, sollte das Befüllrohr mit einer speziellen halb-kugelförmigen Umlenkung versehen sein.

So wird der Befülldruck reduziert und dadurch die Aufwirbelung von Schmutz- und Alterungsprodukten verhindert.

Saugleitung

Umrüstung der Saugleitung auf schwimmende Absaugung.

Natürliche Alterungsprozesse im Heizöl führen zu Ablagerungen (Ölschlamm), die auf den Boden des Öltanks absinken. Beim Betanken des Behälters werden diese Schmutz- und Alterungsprodukte aufgewirbelt und können bei konventioneller Absaugung im Bodenbereich des Tanks zu Verstopfung der Filter und Brennerdüsen führen.

Durch die schwimmende Absaugung wird das Heizöl immer circa fünf Zentimeter unterhalb der Öloberfläche abgesaugt. Dadurch gelangt immer sauberes Heizöl in die Brenner und die Anlage bleibt funktionsfähig.

Tankauffangwanne

Für Heizölbehälter in Gebäuden ist ab einem Volumen von 450 Litern ein flüssigkeitsdichter Auffangraum vorgeschrieben. Dieser ist nicht erforderlich bei:

  • doppelwandig ausgeführten Behältern, die mittels zugelassenem Leckanzeigegerät überwacht werden (Tankinnenhülle)
  • glasfaserverstärkten Kunststofftanks außerhalb von Schutzgebieten
  • doppelwandigen PE-Tankanlagen

Filtereinsatz

Vor Beginn jeder Heizperiode sollten die Heizölfiltereinsätze erneuert werden.

Damit schützen Sie Ihren Ölbrenner und der störungsfreie Betrieb Ihrer Heizungsanlage ist gewährleistet.

Automatische Entlüftung

Ist bei Ihrem Einstrangsystem eine automatische Entlüftung installiert?

Heizöl enthält Luft beziehungsweise Gasanteile, die beim Ansaugen ausgasen und so zu Brennerstörungen führen können.

Deshalb werden im Einstrangsystem Heizölfilter mit permanenter Entlüftung installiert.

Leckwarngerät

Wird Ihr Leckwarngerät gemäß Bauartzulassung regelmäßig überprüft?

Die Funktion des Leckwarngeräts muss gemäß Bauartzulassung mindestens einmal jährlich von einem Fachbetrieb nach Wasserrecht auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Gerne übernehmen wir die Wartung für Sie.

Ölsperrventil – Absperreinrichtung für die Ölversorgung

Ist an der Entnahmearmatur oder vor dem Notschalter ein funktionsfähiges Schnellschlussventil vorhanden?

Damit im Wartungs- oder Gefahrenfall die Ölzufuhr unterbrochen werden kann, muss die Versorgungsleitung mit einem Schnellschlussventil ausgestattet sein. Das Ventil ist unmittelbar hinter dem Tankabgang angebracht.

Bei Heizöllagerung in Aufstellraum muss dieser sich, gemäß Feuerverordnung der Länder, auf der Seite des Notschalters (vor dem Heizraum) befinden.

Einstrangsystem

Ist Ihre Heizölversorgung auf Einstrangsystem umgerüstet?

Beim Einstrangsystem wird nur soviel Heizöl durch die Saugleitung gefördert, wie auch tatsächlich im Brenner benötigt wird. Dies wirkt sich positiv auf die Lagerungsstabilität des Heizöls im Tank aus. Zudem ist das Einstrangsystem eigensicher.

Bei einer Undichtigkeit der Saugleitung wird Luft angesaugt und der Brenner geht auf Störung.
Das Zweistrangsystem mit Vor- und Rücklaufleitung entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.

Antiheberventil

Ist die Saugleitung gegen Aushebern abgesichert?

Bei Anlagen, in denen der maximale Tankfüllstand oberhalb des tiefsten Punkts der Saugleitung liegt, besteht die Gefahr, dass bei einer Undichtigkeit der Saugleitung der Tankinhalt unbeabsichtigt durch diese Leckagestelle auslaufen kann (Aushebern). Ölführende Leitungen müssen nach dem Wasserhaushaltungsgesetz (WHG) so ausgeführt sein, das Heizöl aus ihnen nicht austreten kann.

Durch den Einbau eines Antiheberventils in die Saugleitung kann das unbeabsichtigte Aushebern des Tankinhalts und somit auch Ölschäden, verhindert werden. Das Ventil muss oberhalb des maximalen Flüssigkeitsstandes eingebaut sein.

Inhaltsanzeiger

Ist ein Inhaltsanzeiger vorhanden und funktionsfähig?

Jeder Lagerbehälter (bei unterteilten Tanks jede Kammer) ist mit einem funktionierenden Füllstandsanzeiger zu versehen. Ausgenommen sind nur durchscheinende und oberirdische Tanks aus Kunststoff oder GFK.

In der Praxis kann man oft feststellen, dass bei mechanischen Geräten die Schwimmer hängen bleiben oder die Anzeige defekt ist. In beiden Fällen muss das komplette Gerät ausgetauscht werden.

Entlüftung

Heizölbehälter müssen mit einer Be- und Entlüftungseinrichtung versehen sein, die ein Entstehen von gefährlichen Unter- und Überdrücken sicher verhindert. Sie sind:

    • ausreichend fest
    • formbeständig
    • gegen Heizöldämpfe beständig
    • mit Gefälle zum Behälter hinverlegt

    Ihre Mündung darf nicht in einem Domschacht oder in einem geschlossenen Raum liegen und muss gegen das Eindringen von Regenwasser und Schmutz geschützt sein.

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